Direktförderungen im Vergleich
Finden Sie die richtige Förderung
Neben einem großen Angebot an Veranstaltungen unterstützen wir Sie mit Direktförderungen
(= nicht rückzahlbare Kostenzuschüsse von 50% der förderfähigen Nettokosten).
Kostenlose Beratung in allen Fragen rund um die Antragstellung, erhalten Sie in Ihrer Landeskammer. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson finden Sie unter „Kontakt“.
- Internationalisierungsscheck | Ihr Weg zu neuen Märkten
- Digital-Marketing Scheck | Ihr digitaler Auftritt am Auslandsmarkt
- Bildungsscheck | Schulungen für das Personal Ihrer Auslandsniederlassung
- Projektgeschäft-Scheck | Know-How für das internationale Projektgeschäft
- Sourcing-Scheck | Beratung zu alternativen Beschaffungsmärkten
Die Förderungen
Direktförderungen ("Schecks") stehen ausschließlich aktiven Mitgliedern der Wirtschaftskammern und Kammern der Ziviltechniker:innen zur Verfügung, die ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen exportieren möchten und substanzielle Wertschöpfung in Österreich erbringen.
Internationalisierungsscheck
Voraussetzungen? „new to market“: Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung waren Sie im gewählten Zielland noch nicht tätig oder aber ein früherer Versuch, in diesem Markt Fuß zu fassen, liegt schon länger zurück und Sie haben in den letzten zwei Jahren keine Geschäfte abgewickelt.
Wer? Für KMU gibt es keine Einschränkungen; Großunternehmen steht diese Förderung nur für Zielländer in Fernmärkten zur Verfügung.
Was? 50% Kofinanzierung externer Kosten für die Erstellung von Marketingunterlagen, Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im In- und Ausland, Reisen, Teilnahme an Veranstaltungen, Büromiete in Inkubatorzentren.
Wieviel? Der maximal mögliche Auszahlungsbetrag pro Antrag ist abhängig vom gewählten Zielland: EUR 10.000 in Fernmärkten / 5.000 für Länder innerhalb Europas (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um EUR 2.500); es können bis zum 31.12.2026 maximal drei Förderanträge eingereicht werden.
Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 18 Monaten.
Digital-Marketing Scheck
Voraussetzungen? „new to digital marketing“: Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung wurden im Zielland nicht mehr als EUR 1.000 für Online-Marketing investiert.
Wer? Diese Förderung steht ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung.
Was? 50% Kofinanzierung Ihres digitalen Auftritts im gewählten Zielland
Wieviel? Maximal möglicher Auszahlungsbetrag: EUR 7.500 (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um EUR 2.500); es können bis zum 31.12.2026 maximal drei Förderanträge eingereicht werden.
Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 9 Monaten.
Bildungsscheck
Voraussetzungen? Sie haben eine Niederlassung im Ausland.
Wer? Diese Förderung steht KMU und Großunternehmen gleichermaßen weltweit zur Verfügung.
Was? Externe Schulungskosten. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden von einem österreichischen Weiterbildungsanbieter oder dessen Kooperationspartner durchgeführt.
Wieviel? Maximal möglicher Auszahlungsbetrag bis 31.3.2027: EUR 7.500 (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus)
Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 9 Monaten.
Projektgeschäft-Scheck
Voraussetzungen? „new to project“ – Sie haben für das gegenständliche Projekt in den
letzten 3 Jahren noch keine go-international Förderung erhalten.
Wer? Diese Förderung steht KMU und Großunternehmen gleichermaßen weltweit zur Verfügung.
Was? Beratungsleistungen, (Pre-)Feasibility-Studies, Weiterbildung, Marketing
(Pitching-Unterlagen), Reisen, Teilnahme an projektbezogenen Veranstaltungen.
Wieviel? Der maximal mögliche Auszahlungsbetrag pro Antrag beträgt EUR 7.500 (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um EUR 2.500); es können bis zum 31.12.2026 maximal drei Förderanträge eingereicht werden.
Für Projektgeschäfte in der Ukraine: Erhöhter maximaler Auszahlungsbetrag pro Antrag: EUR 15.000 (mit Bonus EUR 17.500).
Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und
endet nach 18 Monaten.
Sourcing-Scheck
Voraussetzungen? „new to sourcing market“ – Es gab in den letzten 2 Jahren keine
Sourcing-Aktivitäten im gewählten Zielland
Wer? Österreichische Warenproduzenten. Diese Förderung steht KMU und
Großunternehmen gleichermaßen weltweit zur Verfügung.
Was? Beratungsleistungen
Wieviel? Maximal möglicher Auszahlungsbetrag bis 31.3.2027: EUR 7.500 (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um EUR 2.500)
Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und
endet nach 9 Monaten.