Internationalisierungsscheck
Auf dem Weg in neue Märkte
Gibt es für Ihr Unternehmen noch weiße Flecken auf der Weltkarte?
Wir unterstützen Sie bei der Erschließung neuer Zielländer mit einem Zuschuss von 50% zu Ihren Markteintrittskosten, die Ihrer physischen Präsenz vor Ort dienen. Voraussetzung dafür ist ein Markteintrittsplan, in welchem Sie Ihren persönlichen Maßnahmenmix für einen nachhaltigen Markteintritt zusammenstellen.
In Anbetracht der aktuellen politischen Situation ist eine Antragstellung für die Zielländer Russische Föderation und Belarus derzeit nicht möglich.
Diese Förderung steht ausschließlich aktiven Mitgliedern der Wirtschaftskammern und Kammern der Ziviltechniker:innen zur Verfügung, die ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen exportieren möchten und substanzielle Wertschöpfung in Österreich erbringen.
- Voraussetzungen? Ihr Unternehmen ist „new-to-market“: Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung waren Sie im gewählten Zielland noch nicht tätig oder aber ein früherer Versuch, in diesem Markt Fuß zu fassen, liegt schon länger zurück und Sie haben in den letzten zwei Jahren keine Geschäfte abgewickelt.
- Wer? Für Klein- und Mittelunternehmen gibt es keine Einschränkungen; Großunternehmen steht diese Förderung nur für Zielländer in Fernmärkten zur Verfügung. Zu den Fernmärkten zählen alle Länder außerhalb Europas einschließlich der Türkei, Republik Moldau und Ukraine.
- Was? 50% Kofinanzierung externer Kosten für die Erstellung von Marketingunterlagen, Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im In- und Ausland, Reisen, Teilnahme an Veranstaltungen, Büromiete in Inkubatorzentren.
- Wieviel? Der maximal mögliche Auszahlungsbetrag pro Antrag ist abhängig vom gewählten Zielland: EUR 10.000 in Fernmärkten / 5.000 für Länder innerhalb Europas (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um weitere EUR 2.500); es können bis zum 31.12.2026 maximal drei Förderanträge eingereicht werden.
- Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 18 Monaten.
Betreuung im Zielmarkt
- Nutzen Sie das internationale Netzwerk und lokale Know-How der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA: Unsere Teams in den AußenwirtschaftsCentern unterstützen Sie gerne vor Ort.
Direktförderung
- Wichtige Details zu den Förderbestimmungen wie z.B. die Förderfähigkeit Ihrer Kosten erfahren Sie in der Richtlinie.
- Wir beraten Sie gerne persönlich: Ihr go-international-Team in Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer unterstützt Sie bei der Einreichung und Abwicklung dieser Förderung.
- Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.
Hier geht’s zum Förderkonto
Tipp: Im Musterantrag sehen Sie, welche Informationen im Antrag benötigt werden.
Sie sind aktives Mitglied der Wirtschaftskammer?
Die Antragstellung erfolgt im Förderkonto
Sie sind Mitglied der Kammern der Ziviltechniker:innen? Für Sie wird exklusiv ein Zugang zum Förderkonto eingerichtet.