Bildungsscheck
Schulungen für das Personal Ihrer Auslandsniederlassung
Sie wollen mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer eigenen Auslandsniederlassung(en) den Qualifikationsgrad erhöhen - Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss von 50% zu Ihren Kosten.
- Wer? Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen, mit Niederlassung im Ausland
- Was? Externe Schulungskosten für das Personal in Auslandsniederlassung(en)
- Wie viel? 50% der förderbaren Nettokosten. Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 7.500 pro Unternehmen
- Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet spätestens am 31.03.2023.
- Voraussetzungen? Substanzielle Wertschöpfung in Österreich
Direktförderung
- Weitere Details zu den Förderbestimmungen erfahren Sie in der Richtlinie.
- Wir beraten Sie gerne persönlich: Ihr go-international-Team in Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer unterstützt Sie bei der Einreichung und Abwicklung dieser Förderung.
- Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.
- Mit Klick auf den Button "Jetzt Förderung beantragen" gelangen Sie zu Ihrem Förderkonto. Hier können Sie Ihren Antrag einreichen und sich über den Status informieren.
Tipp: Im Musterantrag sehen Sie, welche Informationen im Antrag benötigt werden. - Für die Nutzung des Förderkontos benötigen Sie Ihr WKO-Benutzerkonto. Halten Sie bitte Ihre Zugangsdaten bereit.
Wie beantragen Sie eine Förderung in Ihrem Förderkonto?
Sie sind Mitglied der Wirtschaftskammer?
- Sie verwenden Ihr WKO-Benutzerkonto bereits regelmäßig? Dann werden Sie nach dem Einstieg direkt zum Förderkonto weitergeleitet. Bitte achten Sie auf die richtige Auswahl des Mitgliedsunternehmens, wenn Sie in Ihrem Benutzerkonto mehrere Berechtigungen haben.
- Zugangsdaten vergessen oder neu im WKO-Benutzerkonto? Hilfreiche Informationen finden Sie in den FAQs zum Benutzerkonto. Oder Sie kontaktieren einfach unsere kostenlose WKO-Serviceline (s.u.).
- Damit Sie mit Ihrem WKO-Benutzerkonto einen Antrag für ein Mitgliedsunternehmen einreichen können, ist in diesem WKO-Benutzerkonto entweder eine Zuordnung des Unternehmens zum Konto oder eine erteilte volle Berechtigung für das Unternehmen notwendig.
- Bei „Berechtigung wählen“ fahren Sie bitte mit dem antragstellenden Unternehmen fort - leicht zu erkennen an der Mitgliedsnummer, die unter dem Firmennamen angeführt ist, also z.B. „Max Mustermann, Mitglieds-Nr. 1234567“. (Achtung: Mit Ihrer „persönlichen“ Berechtigung ist eine Antragstellung NICHT möglich!)
- Ihr Unternehmen wird nicht angeführt? Oder Sie finden zwar Ihren Firmennamen, aber die Mitgliedsnummer ist nicht angeführt? Dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an unsere WKO-Serviceline, damit Sie mit Ihrer korrekten Berechtigung ins Förderkonto einsteigen.
Die kostenlose WKO-Serviceline erreichen Sie Montag – Freitag 8-20 Uhr, Samstag 8-12 Uhr unter 0800 221 221 oder per E-Mail an benutzerverwaltung@wko.at.