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Bildungsscheck

Schulungen für das Personal Ihrer Auslandsniederlassung

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland haben Weiterbildungsbedarf?

Bestens geschultes Personal ist ein klarer Wettbewerbsvorteil – das gilt auch für Ihre Auslandsniederlassung. Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss von 50% zu Ihren Schulungskosten.

Diese Förderung steht ausschließlich aktiven Mitgliedern der Wirtschaftskammern und Kammern der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen im Ausland vertreiben und substanzielle Wertschöpfung in Österreich erbringen.

In Anbetracht der aktuellen politischen Situation ist eine Antragstellung für die Zielländer Russische Föderation und Belarus derzeit nicht möglich.

  • Voraussetzungen? Ihr Unternehmen hat eine Niederlassung im Ausland.
  • Wer? Diese Förderung steht KMU und Großunternehmen gleichermaßen weltweit zur Verfügung.
  • Was? 50% Kofinanzierung externer Schulungskosten. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden von einem österreichischen Weiterbildungsanbieter oder dessen Kooperationspartner durchgeführt.
  • Wieviel? Maximal möglicher Auszahlungsbetrag bis 31.3.2027: EUR 7.500 (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um weitere EUR 2.500)
  • Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 9 Monaten.

Direktförderung

Hier geht’s zum Förderkonto

  • Die Antragstellung erfolgt in Ihrem Förderkonto. Hier können Sie Ihren Antrag einreichen und sich über den Status informieren.
    Tipp: Im Musterantrag sehen Sie, welche Informationen im Antrag benötigt werden.

  • Der Einstieg ins Förderkonto erfolgt über Ihr WKO-Benutzerkonto. Halten Sie bitte Ihre Zugangsdaten bereit. Sollte der Login nicht funktionieren, finden Sie hier hilfreiche Informationen zum Einstieg.

Jetzt Förderung beantragen

Bitte beachten Sie:
Die Frist für die Abrechnung von Förderanträgen aus der vergangenen Förderperiode ist am 31.3.2023 abgelaufen. 

  • Sie konnten Ihre Abrechnung in Ihrem Förderkonto noch nicht einreichen, weil wichtige Unterlagen wie z.B. Rechnungen/Zahlungsbestätigungen noch ausständig sind? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson in Ihrer Wirtschaftskammer, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
  • Hier finden Sie die Informationen zum Bildungsscheck aus der vergangenen Förderperiode.
  • Sie haben Ihre Abrechnung bereits eingereicht und möchten jetzt einen neuen Antrag stellen? Kontaktieren Sie die go-international Beratungsstelle Ihrer Landeskammer um sich über die Neuerungen zu informieren. Wir freuen uns über die Fortsetzung unserer gemeinsamen Erfolgsgeschichte, bitten Sie jedoch um Verständnis für etwaige Verzögerungen in der Bearbeitung.