Bildungsscheck
Schulungen für das Personal Ihrer Auslandsniederlassung
Ihre Mitarbeiter:innen im Ausland haben Weiterbildungsbedarf?
Bestens geschultes Personal ist ein klarer Wettbewerbsvorteil – das gilt auch für Ihre Auslandsniederlassung. Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss von 50% zu Ihren Schulungskosten.
Diese Förderung steht ausschließlich aktiven Mitgliedern der Wirtschaftskammern und Kammern der Ziviltechniker:innen ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen im Ausland vertreiben und substanzielle Wertschöpfung in Österreich erbringen.
In Anbetracht der aktuellen politischen Situation ist eine Antragstellung für die Zielländer Russische Föderation und Belarus derzeit nicht möglich.
- Voraussetzungen? Ihr Unternehmen hat eine Niederlassung im Ausland.
- Wer? Diese Förderung steht KMU und Großunternehmen gleichermaßen weltweit zur Verfügung.
- Was? 50% Kofinanzierung externer Schulungskosten. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden von einem österreichischen Weiterbildungsanbieter oder dessen Kooperationspartner durchgeführt.
- Wie viel? Maximal möglicher Auszahlungsbetrag bis 31.3.2027: EUR 7.500 (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um weitere EUR 2.500)
- Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 9 Monaten.
Direktförderung
- Wichtige Details zu den Förderbestimmungen wie z.B. die Förderfähigkeit Ihrer Kosten erfahren Sie in der Richtlinie.
- Wir beraten Sie gerne persönlich: Ihr go-international-Team in Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer unterstützt Sie bei der Einreichung und Abwicklung dieser Förderung.
- Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.
Hier geht’s zum Förderkonto
Tipp: Im Musterantrag sehen Sie, welche Informationen im Antrag benötigt werden.
Sie sind aktives Mitglied der Wirtschaftskammer?
Die Antragstellung erfolgt im Förderkonto
Sie sind Mitglied der Kammern der Ziviltechniker:innen? Für Sie wird exklusiv ein Zugang zum Förderkonto eingerichtet.
Hier finden Sie die nötigen Informationen.