De-minimis-Beihilfe
Haben Sie die De-minimis-Grenze erreicht?
Im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel in Höhe von max. 300.000 Euro innerhalb von 3 Jahren (laufendes Steuerjahr und vorangegangene zwei Steuerjahre) in Anspruch genommen werden.
Die Überprüfung und eine allfällige Meldung bei Überschreitung dieser Beihilfenhöchstgrenze obliegt dem Unternehmen.
Hinweis: Es gilt eine Rückzahlungsverpflichtung des Differenzbetrages samt Zinsen für jenen Betrag, der über der zulässigen De-minimis-Schwellwertgrenze pro Unternehmen liegt.
Wenn Unternehmens-Beteiligungen von mehr als 50% innerhalb eines Unternehmensverbundes in Österreich vorliegen, so sind die erhaltenen De-minimis-Beihilfen von diesen Unternehmen in die Berechnung mit einzubeziehen.
Weitere Details dazu finden Sie in der De-minimis-Verordnung.