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Startseite Go-International

Fragen zur Antragstellung

Hier erfahren Sie unter anderem, wie Sie sich auf die Beantragung einer Direktförderung vorbereiten können oder auch welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Themen



Beratung/Vorbereitung


Ich interessiere mich für die go-international Förderungen  - wo bekomme ich nähere Informationen?

Der beste Start ist ein Beratungsgespräch mit der Ansprechperson in Ihrer Wirtschaftskammer.


Wir benötigen Daten

  • zu Ihrem Unternehmen (Website, Anzahl der Mitarbeiter:innen im In- und Ausland; Jahresumsatz des vergangenen Steuerjahres, Exportumsatz des vergangenen Steuerjahres, Gründungsjahr, Geschäftstätigkeit in Österreich, Wertschöpfung in Österreich, in welche Länder exportieren Sie bereits, haben Sie Anspruch auf einen Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus
  • zu Ihrer Person (Name, Tel-Nr., E-Mail)
  • für welches Zielland / welche Zielländer wird der Antrag gestellt
  • zu Ihrem geplanten Projekt im Zielland

Tipp: Auf unserer Website finden Sie zu jedem Scheck einen Musterantrag.


Auf unserer Website finden Sie rechts oben den Link zum Förderkonto. 


Beim Einstieg ins Förderkonto kommt die Fehlermeldung „Dieses Service steht nur für Benutzer mit Identitätsnachweis und Berechtigung für Aussenwirtschaft zur Verfügung“.

Dafür gibt es 2 mögliche Ursachen:

  1. Das bedeutet, dass im Benutzerkonto Ihr Identitätsnachweis fehlt. In diesem Fall ist eine einmalige Identifizierung mittels Handy-Signatur erforderlich. Sollten Sie (noch) keine Handy-Signatur haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Wirtschaftskammer, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.
  2. Wenn Sie Ihren Identitätsnachweis bereits erbracht haben und diese Fehlermeldung trotzdem erscheint, löschen Sie bitte in Ihrem Browser die Cookies und Website-Daten (in den meisten Browsern zu finden unter „Einstellungen -> Datenschutz und Sicherheit“)


Sollte der Link oben rechts auf der Website nicht funktionieren, müssen Sie bitte zunächst in Ihr WK-Benutzerkonto einsteigen, denn auf diesem Weg wird Ihre Identität festgestellt bzw. sichergestellt, dass Sie berechtigt sind, einen Förderantrag zu stellen: Ihr WK-Benutzerkonto muss Ihrem Unternehmen zugeordnet sein und Sie müssen über die „Außenwirtschaft“-Berechtigung verfügen. Sollten Sie noch kein WK-Benutzerkonto haben oder Ihre Zugangsdaten vergessen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle.



Voraussetzungen


Gibt es Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um eine Förderung beantragen zu können?

Unsere Schecks stehen ausschließlich aktiven Mitgliedern der Wirtschaftskammern und Kammern der Ziviltechniker:innen zur Verfügung. Außerdem muss substanzielle Wertschöpfung in Österreich erbracht werden. Weitere wichtige Informationen zu den einzelnen Schecks und den förderfähigen Kosten finden Sie in den jeweiligen Richtlinien.


Ich plane einen Förderantrag zu stellen und dann meine WK-Mitgliedschaft als ruhend zu melden.

In diesem Fall wird eine Genehmigung seitens der Förderstelle zurückgezogen.
Die WK-Mitgliedschaft muss vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur erfolgten Auszahlung aufrecht sein.


Kann ich nach der Abrechnung gleich wieder einen neuen Antrag stellen?

Grundsätzlich ja – sofern Sie Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig eingereicht und von Ihrer Ansprechperson in Ihrer Wirtschaftskammer die Rückmeldung erhalten haben, dass Ihre Unterlagen zur Auszahlung weitergeleitet wurden. 


Ich erfülle die Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus UND den Technologiebonus. Kann ich beide bekommen?

Leider nein. Wir können nur einen Bonus berücksichtigen.


Wird der Bonus zusätzlich zum Förderbetrag ausbezahlt?             

Nein, der Bonus erhöht den maximalen Auszahlungsbetrag.

Beispiel 1: Sie reichen die Abrechnungsunterlagen für einen Digital-Marketing Scheck ein. Ihre förderfähigen Kosten belaufen sich auf EUR 18.000. 

  • Wenn Sie keinen Anspruch auf einen Bonus erhalten, zahlen wir EUR 7.500 an Sie aus (= maximaler Auszahlungsbetrag).
  • Wenn Sie Anspruch auf einen Bonus haben, zahlen wir EUR 9.000 an Sie aus (= maximaler Auszahlungsbetrag + Bonus-Erhöhung).

Beispiel 2: Sie reichen die Abrechnungsunterlagen für einen Digital-Marketing Scheck ein. Ihre förderfähigen Kosten belaufen sich auf EUR 5.000.

  • Wir zahlen EUR 2.500 an Sie aus. Ein eventueller Anspruch auf einen Bonus hat in diesem Beispiel keine Auswirkung auf die Höhe des Auszahlungsbetrags, weil der maximal mögliche Auszahlungsbetrag nicht erreicht wurde.

Sind Vereine antragsberechtigt?

Ja, wenn sie Wirtschaftskammer-Mitglied sind.


Kann ich einen Antrag stellen, wenn meine Kammermitgliedschaft „stillgelegt“ ist?

Nein. Sie können einen Antrag nur dann stellen, wenn sie auch ein aktives Kammermitglied sind.


Ich habe ein neu gegründetes Unternehmen und besitze derzeit noch keine Kammermitgliedschaft. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

Nein. Erst bei vorhandener Kammermitgliedschaft kann ein Antrag gestellt werden.


Kann ich einen Antrag stellen, wenn sich mein Unternehmen in einem Konkursverfahren befindet?

Nein. Wenn jedoch das Konkursverfahren aufgehoben wurde und ein Gerichtsbeschluss vorliegt, wonach das Unternehmen weitergeführt wird, kann wieder einen Antrag gestellt werden.



Einreichung Antrag


Wo kann ich meinen Antrag stellen?

Die Einreichung erfolgt in Ihrem Förderkonto. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter „Technische Fragen zum Förderkonto“.


Kann ich einen Internationalisierungsscheck UND einen Digital-Marketing Scheck gleichzeitig einreichen?

Ja.


Ich plane Marketingaktivitäten – wo sind diese Kosten förderbar? Im Internationalisierungsscheck oder im Digital-Marketing Scheck?

  • Offline-Marketing wird im Internationalisierungsscheck gefördert. Wir verstehen darunter Marketingaktivitäten, die nicht zielgerichtet an den potenziellen Kunden adressiert werden können (Folder, Broschüren, Präsentationen, Muster-Etiketten, Mustersendungen, Inserate, Fernsehwerbung, Radiospots, Digital out of Home-Werbung).
  • Online-Marketing wird im Digital-Marketing Scheck gefördert.

Ich lasse für meinen Markteintritt im Land XY eine eigene Webseite erstellen. Wo sind diese Kosten förderbar?

Wir fördern ausschließlich die Content-Erstellung (also Texte, Grafiken, Videos)

Wo Sie diese Kosten gefördert bekommen können, hängt von der Verwendung ab:

  • Wenn Sie diese Webseite für Online-Marketing verwenden (z.B. Verlinkung von Facebook-Postings zu dieser Webseite), dann sind die Kosten für die Content-Erstellung im Digital-Marketing Scheck förderbar.
  • Wenn Sie diese Website „nur“ erstellen lassen ohne sie für Online-Marketing zu verwenden, dann sind die Kosten für die Content-Erstellung im Internationalisierungsscheck förderbar.

Bitte beachten Sie: die Programmierung/technische Adaptierung (dazu gehört auch das „Einpflegen“ von Content) der Webseite ist in keinem Scheck förderfähig!