Technologie-/ Nachhaltigkeits-Bonus
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Bonus?
Mit dem Technologie-/ ODER Nachhaltigkeits-Bonus erhöht sich der maximal mögliche Auszahlungsbetrag um EUR 2.500.
Unternehmen, die über ein technologielastiges Produkt/Dienstleistung verfügen und jene, die einen starken Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit setzen, können einen Bonus beantragen. Dafür muss für das laufende oder die beiden letzten Kalenderjahre zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Technologiebonus
- Forschungsförderung durch eine unabhängige österreichische oder internationale Institution.
- Patent / Gebrauchsmuster veröffentlicht oder erteilt
- Gewinn oder Nominierung für einen österreichischen Technologie-, Forschungs- und/oder Innovationspreis der Republik Österreich oder eines Bundeslandes
Ein entsprechender Nachweis muss hochgeladen werden. Als Nachweis gelten beispielsweise:
- Zusage einer Forschungsförderung
- Kopie Patent bzw. Gebrauchsmuster
- Urkunde oder Dokument zu Technologie-, Forschungs- oder Innovationspreis
Nachhaltigkeits-Bonus
Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen oder das Unternehmen selbst eine der folgenden Voraussetzungen im laufenden oder in den beiden zurückliegenden Kalenderjahren erfüllen, können einen Nachhaltigkeits-Bonus beantragen.
Zertifizierungen:
- Kennzeichnung mit dem österreichischen od. europäischen Umweltzeichen EU Ecolabel
- Bio-Zertifizierung (durch ein anerkanntes Prüfinstitut auf Basis der EU-Bioverordnung)
- Publikation eines CSR-Berichts gemäß ISO 26000 ISO 26000 – Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung (bmk.gv.at)
- EMAS-Zertifizierung durch ein anerkanntes Prüfinstitut auf Basis der EMAS-Verordnung
- Gültiges ÖKOPROFIT-Zertifikat in der Steiermark/Graz oder Vorarlberg
Gewinner oder Nominierte für einen der folgenden Preise:
- Nachhaltigkeitspreis der Republik Österreich oder eines Bundeslandes
- TRIGOS-Preis
- ENERGY GLOBE
- ÖGUT-Umweltpreis
Nachweis
Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung im Förderkonto hochzuladen.
Als Nachweis gelten beispielsweise:
- Zertifikat
- Gewinnurkunde
- Nominierungs-Mitteilung
- Prüfbericht