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Richtlinie: Digital-Marketing Scheck

Die Richtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für die Gewährung einer Förderung. Wir weisen darauf hin, dass Sie bei Antragstellung die Inhalte dieser Richtlinie vollinhaltlich akzeptieren müssen.

Folgende wesentliche Punkte sind darin festgelegt:

  • Wer kann einen Antrag stellen und welche Kriterien müssen erfüllt werden?
  • Leistungszeitraum der Förderung:
  • Wie hoch sind die Auszahlungsbeträge pro Antrag?
  • Welche Kosten sind förderfähig?
  •  Welche Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen?
  •  Wie funktioniert die Abwicklung eines Förderantrags von der Antragstellung bis zur Auszahlung?
  • Welche Datenschutzbestimmungen gelten?

Richtlinie zum Digital-Marketing Scheck:

Version 01.0 - gültig ab 01.04.2023

Richtlinie Digital-Marketing Scheck (PDF)

Haben Sie Fragen? Ihre Ansprechpersonen in Ihrer Wirtschaftskammer sind gerne für Sie da!