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Fragen zur Abrechnung

Abrechnung der Förderperiode 01.4.2023 – 31.3.2027

Themen


Einreichung der Abrechnungsunterlagen: Wo? Welche Unterlagen? Was ist förderfähig? Deadline?


Wo kann ich meine Rechnungen einreichen?

Die Abrechnungsunterlagen können Sie ausschließlich online in Ihrem Förderkonto hochladen.


Ab wann kann ich meine Rechnungen einreichen?

Voraussetzung: Die Abrechnungsfunktion in Ihrem Förderkonto muss freigeschaltet werden: 
Mit dem Genehmigungsschreiben (E-Mail) erhalten Sie einen Link zu Ihrem Fördervertrag in Ihrem Förderkonto. Diesen müssen Sie unterschreiben und das Vertragsdokument im Förderkonto hochladen.  

Ihre Unterschrift wird geprüft (Zeichnungsberechtigung!) und die Abrechnungsfunktion wird freigeschaltet. 

Ab jetzt können Sie sukzessive Ihre Abrechnungsunterlagen im Förderkonto hochladen.  


Warum finde ich in meinem Förderkonto keine Abrechnungsfunktion? 

Wahrscheinlich haben Sie vergessen, den von Ihnen unterschriebenen Förderungsvertrag im Förderkonto hochzuladen (siehe oben). 


Welche Unterlagen muss ich einreichen? 

Zu jeder Rechnungsposition, die Sie zur Förderung einreichen, müssen folgende Unterlagen hochgeladen werden:  

  • Rechnung,
  • Zahlungsbestätigung  
  • Leistungsnachweis 

Tipps finden Sie in den Abrechnungs-Checklisten zu den jeweiligen Schecks. 


Wann muss ich die Abrechnung einreichen? 

Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte ein, wenn  

  • das Projekt abgeschlossen ist / keine weiteren Kosten geplant sind 
  • die angefallenen Kosten so hoch sind, dass der maximale Förderbetrag erreicht wird 
  • die Laufzeit Ihres Schecks endet 

Gibt es eine Deadline für die Abrechnung?

Ja: Die Laufzeit Ihres Schecks (= Förderzeitraum) ist in Ihrem Förderungsvertrag festgehalten.


Deadline ist abgelaufen, aber ich habe noch nicht alle Unterlagen verfügbar 

Für den Fall, dass noch Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbelege) ausständig sind, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson in Ihrer Landeskammer, um eine Nachfrist zu vereinbaren. 


Ist eine Teilabrechnung möglich? 

Nein.  


Können Zielländer getrennt abgerechnet werden? 

Nein, Teilabrechnungen sind nicht möglich.  
Ein Scheck wird immer im Gesamten abgerechnet. 
Wenn Sie also 3 Länder beantragt haben und Ihre Maßnahmen in einem dieser Länder bereits abgeschlossen sind, ist es leider nicht möglich, die Kosten für dieses Land vorab zur Abrechnung einzureichen. 


Förderung wird nicht benötigt / Geplante Projekte wurden nur teilweise umgesetzt 

Kein Problem. Sie können den gesamten Antrag zurückziehen oder später, bei der Abrechnung nur jenes Zielland zurückziehen, wo keine förderfähigen Kosten angefallen sind: Sie reichen also keine Kosten für dieses Zielland ein und geben im Abschlussbericht bekannt, dass Sie dieses Zielland zurückziehen. 

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie erneut einen Antrag für dieses Land einreichen. 


Förderfähige Kosten / Leistungen außerhalb des Förderzeitraums sind nicht förderfähig 

Bitte lesen Sie in der Richtlinie zum jeweiligen Scheck, welche Kostenarten förderfähig sind.  

Für alle Schecks gilt: Zahlungen für Leistungen, die außerhalb der Laufzeit Ihres Schecks (= Förderzeitraum) liegen, sind nicht förderfähig. 
Beispiel: Sie buchen und bezahlen z.B. einen Flug oder einen Messestand innerhalb der Laufzeit Ihres Schecks. Der Flug/die Messe finden jedoch NACH Ablauf der Scheck-Laufzeit statt. In diesem Fall sind diese Kosten nicht förderfähig – bitte reichen Sie diese Kosten daher nicht ein. 


Was ist ein Leistungsnachweis / Zahlungsnachweis? 

Für alle Schecks gilt:  
Der Leistungsnachweis dokumentiert die Kosten für eine Maßnahme. Im Leistungsnachweis muss der Bezug zum Zielland erkennbar sein 

Hilfreiche Infos finden Sie hier: 

Abrechnungs-Checkliste Internationalisierungsscheck
Abrechnungs-Checkliste Digital-Marketing Scheck 


Auszahlung 


Wann kann ich mit einer Auszahlung rechnen?

Bitte rechnen Sie ca. 8 Wochen ein - wir bemühen uns um eine rasche Abwicklung. 


Ich habe Fragen zum erhaltenen Auszahlungsbetrag – an wen kann ich mich wenden?

Kontaktieren Sie bitte die Förderstelle per E-Mail (jene Adresse, von welcher Sie die Auszahlungsinformation erhalten haben) oder telefonisch unter 0590-900-60100. 


Kann ich nach der Abrechnung gleich wieder einen neuen Antrag stellen? 

Grundsätzlich ja – sofern Sie Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig eingereicht haben und von Ihrer  Ansprechperson in Ihrer Wirtschaftskammer die Rückmeldung erhalten, dass Ihre Unterlagen zur Auszahlung weitergeleitet wurden.