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Startseite Go-International

Allgemeine Fragen zu den Direktförderungen

Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen zu Rahmenbedingungen und bieten Entscheidungshilfen für die Wahl des richtigen go-international Schecks.

Themen



Welcher Scheck ist der richtige für mich?


Sie planen ein Exportprojekt und sind sich nicht sicher, welchen Scheck Sie beantragen sollen?  

Hier möchten wir Ihnen einen Kurzüberblick über unser Förderangebot geben, sowie einige mögliche Szenarien vorstellen.



Weitere Förderstellen


Gibt es andere Förderprogramme, die ich nutzen kann?

Auf unserer Website finden Sie eine Liste von Förderstellen des Bundes und der Länder.



Steuerliche Behandlung


Wie ist der Förderbetrag steuerlich zu behandeln?

Der Förderbetrag ist eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.



De-minimis-Grenze beachten


Wir sind Teil eines Unternehmensverbunds und planen eine go-international Förderung zu beantragen – spielt die De-minimis-Grenze eine Rolle?

Ja, bitte beachten Sie: Wenn Unternehmens-Beteiligungen von mehr als 50% innerhalb eines Unternehmensverbundes in Österreich vorliegen, so sind die erhaltenen De-minimis-Beihilfen von diesen Unternehmen in die Berechnung mit einzubeziehen. 


Wo finde ich Details zur De-minimis-Verordnung?

Alle go-international Förderungen unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13.12.2023 über De-minimis-Beihilfen. Demnach dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als EUR 300.000 innerhalb von 3 Jahren in Anspruch genommen werden. Die Überprüfung und allfällige Meldung bei Überschreitung dieser Beihilfenhöchstgrenze obliegt dem Unternehmen. Hinweis: Es gilt eine Rückzahlungsverpflichtung des Differenzbetrages samt Zinsen für jenen Betrag, der über der zulässigen De-minimis-Schwellwertgrenze pro Unternehmen liegt. Mit der elektronischen Einreichung des Förderantrages bestätigt der Förderungsnehmer, die Einhaltung der De-minimis- Bestimmungen. Details: De-minimis-Verordnung.