Online-Marketing
go-international stärkt Ihren digitalen Auftritt im Ausland
Gefördert werden Kosten für Online-Marketing, die direkt dem beantragten Zielland zuordenbar sind.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Kostenpflichtige Online-Werbeanzeigen im Zielland, die durch Auswertungen aus dem Anzeigenmanager der gewählten Plattform belegt werden
- Suchmaschinenwerbung wie z.B. GoogleAds, etc.
- Online-Marktplatz Werbung wie z.B. Amazon, etc.
- Social Media Werbeanzeigen z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, Pinterest, TikTok etc. (Achtung: Influencer-Kampagnen fallen unter “Maßnahmen für Online-Marketing”)
- Addressable TV-Werbung
Maßnahmen für Online-Marketing mit eindeutigem Bezug zum Zielland
(Nur förderwürdig, wenn Kosten für Online-Kampagnen eingereicht werden)
- Konzeption/Aufsetzung/Betreuung der Online-Kampagne durch externe Online-Marketing-Experten
- Produktion/Gestaltung/Übersetzung von Fotos/Videos/Texten durch Externe, sofern diese in Kampagnen für das Zielland verwendet werden und durch Screenshots der geschalteten Werbeanzeigen nachgewiesen werden.
- Übersetzung Content/fremdsprachige Content-Erstellung für eine Website/Webshop
- Influencer-Kampagnen
- Display-Werbung auf Websites (z.B. Banner-Werbung)/Apps, Werbung in Online-Fachmagazinen oder in externen Newslettern fachspezifischer Unternehmen, Einträge auf B2B-Plattformen, Blog-Beiträge, Social-Media-Leadgenerierung, Ankauf von E-Mail-Adressen, Kosten für ein Internet-Gütesiegel für das Zielland