Exportverträge: Korrespondenzvertrag, Schlussbrief und Formularkontrakte
Der Korrespondenzvertrag ist im Außenhandel die wichtigste Vertragsform
Kaufverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Für Exportgeschäfte sollten Verträge schriftlich abgefasst und mündliche Vereinbarungen immer auch schriftlich fixiert werden.
Im Außenhandel ist der Korrespondenzvertrag die bei weitem wichtigste Vertragsform. Es kommt nämlich selten vor, dass der Vertrag nur aus einer einzigen Urkunde besteht, zu deren Errichtung sich die Vertragspartner an einem Ort treffen.
Üblich ist vielmehr ein Vertrag, der zumindest aus zwei Urkunden, nämlich Angebot und Annahme (Bestellung), besteht. Es kann aber auch einen Briefwechsel mit mehreren Schreiben geben, bis schließlich der Vertrag nach längeren Verhandlungen zustande kommt.
Schlussbrief
Schlussbriefe sind standardisierte Kaufverträge, wie sie im Geschäft mit Großfirmen üblich sind. Sie beginnen meist mit der Formel: „Wir verkaufen Ihnen und Sie kaufen von uns folgende Waren zu nachstehenden Bedingungen.“ Auf diesen Formularen stehen vorne die allgemeinen Ein- und Verkaufsbedingungen und auf der Rückseite die individuellen Vereinbarungen. Schlussscheine oder Schlussnoten sind vereinfachte Formen des Schlussbriefes.
Formularkontrakte
Formularkontrakte gibt es für häufig vorkommende, internationale Geschäfte z.B. bei Getreide oder bei Ölen und Fetten. Je nach Geschäft werden Streichungen oder Ergänzungen vorgenommen, wobei die geschriebenen Bedingungen stets vor den gedruckten gelten. Diese Vertragsformulare sind sorgfältig ausgearbeitet und der Praxis angepasst. Sie bieten damit die Gewähr, dass keine wesentlichen Punkte vergessen wurden.