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Export-Zahlungsrisiken absichern: Vorauszahlung und Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist nicht die beste Absicherung

Wichtig bei der Wahl der Zahlungsabsicherung ist, ob die Forderungen im Exportland durchgesetzt werden können sowie die Bereitschaft des Käufers, die vorgeschlagenen Vereinbarungen zu akzeptieren. 

Bei einer 100%-igen Vorauszahlung, die allerdings im Außenhandel sehr selten vorkommt, hat der Exporteur keinerlei Risiko mehr, bei einer Anzahlung verbleibt immerhin noch das Restrisiko für den noch nicht bezahlten Betrag.

Eigentumsvorbehalt 

Bei einem Eigentumsvorbehalt verbleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Im Falle eines Konkurses des Käufers fällt sie nicht unter die Konkursmasse, sondern wird davon ausgesondert.

Ein Eigentumsvorbehalt ist auch im Geschäft mit dem Ausland möglich, doch hängt seine Wirksamkeit von unterschiedlichen nationalen Regelungen ab. Manchmal wird verlangt, dass er ausdrücklich im Vertrag vereinbart und nicht bloß in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt wird.

In einigen Ländern hat der Eigentumsvorbehalt in der Bilanz des Käufers aufzuscheinen, in der Schweiz muss er sogar gerichtlich registriert werden. Unproblematisch ist seine Vereinbarung lediglich in Deutschland, denn hier gelten dieselben Regeln wie in Österreich.

Man muss sich also von Fall zu Fall bei einem örtlichen Anwalt oder über das österreichische AußenwirtschaftsCenter vor Ort erkundigen. Insgesamt ist der Eigentumsvorbehalt in der Regel kein taugliches Sicherungsmittel für ein Exportgeschäft. Dafür gibt es – abgesehen von seiner vielfach problematischen Durchsetzbarkeit – zwei Gründe:

  • Vor allem in Entwicklungsländern ist die Wiederausfuhr von Waren, die auf Grund des Eigentumsvorbehaltes ausgesondert wurden, an eine Ausfuhrbewilligung gebunden, die aber von einem Ausländer kaum erwirkt werden kann. Die Ware kann also nicht mehr zurückgenommen werden.
  • Die Transportkosten aus weit entfernten Ländern können so hoch sein, dass sich die Rücknahme einer – nicht sehr wertvollen – Ware gar nicht mehr lohnt.