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Export-Angebote: Wie lange dauert die Bindungsfrist?

Anbieter gehen Verpflichtungen ein – Empfänger behalten ihre Entscheidungsfreiheit

Aus einer Bindungsfrist entstehen für den Anbieter Verpflichtungen, während der Empfänger seine Entscheidungsfreiheit behält.

Der Anbieter, egal ob Verkäufer oder Käufer, ist vom Zeitpunkt des Einlangens des Offerts beim Adressaten bis zum Ende der Bindungsfrist an sein Angebot gebunden. Er kann das Angebot innerhalb dieses Zeitraumes weder zurücknehmen noch ändern, ausgenommen er erhält dafür die Zustimmung des Adressaten. Bei rechtzeitigem Einlangen einer Annahmeerklärung (LINK 12), die das Angebot ohne Änderung akzeptiert, liegt ein gültiger Vertrag vor, der vom Anbieter entsprechend zu erfüllen ist.

Während der Anbieter also an sein Offert gebunden ist, steht es dem Empfänger frei, es anzunehmen, abzulehnen oder einfach zu ignorieren. Durch Stillschweigen kann er zu nichts verpflichtet werden. 

Die Bindungsfrist endet bei einem mündlichen Angebot mit dem Ende des Gesprächs, bei einem schriftlichen Angebot, sofern vom Anbieter nicht festgelegt, nach „angemessener Überlegungsfrist“ des Empfängers. Eine „angemessene Überlegungsfrist“ ist jener Zeitraum, während dessen der Empfänger die Möglichkeit hat, im normalen Geschäftsbetrieb (also ohne Überstunden oder Nachtarbeit) das Angebot technisch, wirtschaftlich und rechtlich zu prüfen und eine fundierte Entscheidung über Annahme oder Ablehnung zu treffen. 

Auch der Postlauf mit der Übermittlung der Annahmeerklärung fällt noch in die Bindungsfrist. Diese Übermittlung muss aber gleich schnell sein wie jene des Angebots, also Brief gegen Brief, E-Mail gegen E-Mail, Fax gegen Fax. 

Insgesamt ist jedoch die Überlegungsfrist ein sehr unsicherer Zeitabschnitt. Sie kann bei einer einfachen Massenware 48 Stunden, bei einer schlüsselfertigen Fabrik aber mehrere Monate ausmachen. Daher sollte der Anbieter von vornherein festlegen, wie lang er an sein Angebot gebunden sein will. Die beste Formulierung ist:  

„An dieses Angebot erklären wir uns bis 30. September 2022 gebunden, wobei die Annahme-Erklärung bis spätestens zu diesem Datum bei uns eingelangt sein muss.“ 

In der Praxis findet man auch eine kürzere Formel: „An dieses Angebot halten wir uns durch 14 Tage gebunden“. Dabei gibt es aber die Unsicherheit, dass man den genauen Zeitpunkt des Eintreffens des Angebots beim Empfänger, mit dem die Bindungsfrist beginnt, nicht kennt. In Österreich ist dies in der Regel ein Tag, in einem Entwicklungsland können es mehrere Wochen sein.