Risiken bei Exportgeschäften
Betrifft Länder- und Transportrisiken sowie die Bonität der Geschäftspartner
Im Vergleich zu Inlandsgeschäften treten im Ausland bestimmte Risiken stärker auf bzw. kommen neue Risiken hinzu. Der Exporteur muss eine so genannte Risikoidentifikation durchführen. Er versucht dabei, über unternehmensinterne Quellen oder über unternehmensexterne Informationen, wie Ratings, Risiken abzuschätzen. Die wichtigsten Risikofaktoren im Außenhandel sind:
- die mit dem jeweiligen Auslandsmarkt verbundenen Länderrisiken
- die mit der Person des ausländischen Geschäftspartners verbundenen Risiken (z.B. Dubiosenrisiko, Korruption, Embargos, Sanktionen, Geldwäsche, Umwelt)
- die Risiken des Warentransports
Politische Risiken
Politische Risiken ergeben sich insbesondere aus Krieg oder kriegerischen Ereignissen, Aufruhr oder Revolution. Man nennt sie auch Länderrisiken, weil sie stets mit den staatlichen Strukturen eines bestimmten Landes in Zusammenhang stehen.
Das Transferrisiko ist die Gefahr, dass die Überweisung des Fakturenbetrages an den Exporteur nicht möglich ist z.B. bei Zahlungsverbot oder Moratorium im Staat des Importeurs. Moratorium bedeutet Verlängerung der Kreditlaufzeit, wenn der Schuldnerstaat nicht in der Lage ist, den Kredit zum ursprünglich vereinbarten Rückzahlungstermin zu tilgen.
Das Konvertierungsrisiko besteht in der Gefahr, dass die Umwechslung des Fakturenbetrages in die Währung des Exporteurs nicht möglich ist.
Das Wechselkursrisiko ist die Gefahr, dass sich das Austauschverhältnis zwischen eigener und fremder Währung zulasten des Exporteurs verändert.
Kommerzielle oder wirtschaftliche Risiken
Auch bei den kommerziellen oder wirtschaftlichen Risiken können dem Exporteur manche unangenehmen Dinge zustoßen:
- Marktrisiko
- Vertragserfüllungsrisiko
- Transportrisiko
- Preisänderungsrisiko
Das Marktrisiko ergibt sich aus der unterschiedlichen Situation auf dem Auslandsmarkt z.B. aus unterschiedlicher Sprache, Mentalität, Rechtssituation etc. So können etwa die landesspezifischen Gebräuche, Traditionen und Konsumgewohnheiten den Marketingerfolg beeinträchtigen.
Das Vertragserfüllungsrisiko tritt in Form des Annahmerisikos (Gefahr, dass der Käufer die Ware nicht übernimmt) und des Dubiosen- oder Delkredererisikos (Gefahr, dass der Käufer die Ware nicht bezahlt) auf.
Das Transportrisiko besteht in der Gefahr der Beschädigung, des Diebstahls oder des Verlustes. Aber auch eine Verzögerung der Auslieferung ist Teil des Transportrisikos.
Das Preisänderungsrisiko ist die Gefahr von Marktpreisänderungen, insbesondere bei langfristigen Rahmenverträgen und bei Geschäften mit einem langen Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und Bezahlung.
Man darf dabei nicht vergessen, dass im Außenhandel auch für den Käufer beträchtliche Risiken bestehen können. Er hat beispielsweise ein Wechselkursrisiko, wenn die Fakturierung nicht in seiner Heimatwährung erfolgt. Er riskiert also, bei Bezahlung der Rechnung mehr Geld in seiner Landeswährung aufwenden zu müssen als bei Vertragsabschluss vorgesehen war.
Je nach vereinbarter Lieferparität z.B. bei einer „ex-works“- Klausel trägt der Käufer das Transportrisiko ( siehe Übersicht Incoterms - Klauseln nach Transport- oder Abwicklungsart). Genauso wie der Exporteur hat auch er ein Preisänderungsrisiko, nämlich, dass sich die Marktpreise zu seinen Ungunsten verändern. Das Erfüllungsrisiko besteht für ihn darin, dass der Verkäufer nicht oder nicht ordnungsgemäß liefert. Dies kann sich in Qualitäts- und Mengenabweichungen, aber auch in verspäteter Lieferung äußern, was besonders dann unangenehm ist, wenn die Ware bereits weiterverkauft wurde oder zu einem fixen Zeitpunkt z.B. kurz vor Weihnachten auf dem Markt sein muss.